Aktuelle Information MÄRZ’22: COVID-19 (Corona Virus)

STOP Cocid-19
Liebe Mitglieder,

es gelten für Schleswig-Holstein weitere / neue / alte /geänderte Einschränkungen/Bestimmungen bezüglich Corona/Omikronvariante …

..daher kommt folgendes UPDATE des TSV Achtrup:

Wir folgen den immer den AKTUELLEN Anordnungen des Landes, welche unter folgenden LINK zu finden sind:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html


Es ist zu unterscheiden zwischen dem Sporttreiben drinnen und draußen. Während der Sport draußen in jeder Mannschaftsstärke für jeden Sport möglich ist, unabhängig davon, ob die Sporttreibenden vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind, gelten für den Sport im Innenbereich besondere Anforderungen. Bei der Sportausübung und -anleitung gelten die Kontaktbeschränkungen im Innen- und Außenbereich nicht. Für den Berufssport gilt auch in Innenbereichen 3G (zu den Ausnahmen siehe unten).
Sport drinnen
Bei der Sportausübung in Innenräumen gilt “2G plus”. Dies gilt auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie für folgende Personengruppen:
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
Vereins- oder Verbandsfunktionäre,
Teammanagerinnen und Teammanager,
Wettkampfleitungen,
Betreuerinnen und Betreuer,
medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und
weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.
Zur Erläuterung:
In Innenräumen gilt “2G plus”. Die Inhaberin oder der Inhaber des Hausrechts oder Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen wurde, müssen die Einhaltung gewährleisten. Grundsätzlich dürfen nur Personen Sport treiben,
die keine coronatypischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) haben und
die einen Impf- oder Genesenennachweis sowie einen tagesaktuellen Test vorlegen. Geboosterte müssen keinen Test vorlegen, siehe dazu unten.
Gültig sind Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
Ebenfalls gültig sind die sogenannten Selbsttests. Der Test muss vor Ort unter Aufsicht derjenigen Person stattfinden, der der Schutzmaßnahme unterworfen ist.
Bestimmte Sportlerinnen und Sportlersind vom zusätzlichen Testnachweis befreit. Das sind
a) Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben;
b) Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren zweite Impfung also mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt)
c) Personen, die genesen sind (deren Erkrankung also mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt)
d) Personen, die doppelt geimpft und genesen sind

Dieses ist zu finden unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Die Trainer/Übungsleiter-innen sind für die Einhaltung verantwortlich und allen anderen gegenüber selbstverständlich Weisungsbefugt und handeln dabei im Namen des Vorstandes.

Des weiteren bitten wir alle unsere Mitglieder in der Bewegung (Auf den Fluren, in den umkleiden und auf dem weg in die Halle) eine Maske zu tragen (Medizinisch oder FFP2). Auf dem Platz (In der Halle, am Platz wo der Sport stattfindet oder Sitzplatz im Raum) entfällt die Pflicht, darf aber gerne weiter getragen werden.

Wir möchten, dass alle Mitglieder gesund bleiben und bitten daher auf den Abstand zu achten, wo es möglich ist.

BLEIBT GESUND!!!

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

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